Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz obliegt den Gemeinden der abwehrende
Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie haben dazu eine den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu
unterhalten und einzusetzen.
Der Rat der Stadt Dissen aTW hat bereits Anfang der 80er Jahre die Feuerwehr Dissen
als Schwerpunktfeuerwehr im Sinne der
Feuerwehrverordnung des Landes Niedersachsen eingestuft.
Mit diesem Beschluss ist den örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen worden, denn Dissen
ist in besonderem Maße industriell geprägt. Die Zahl von über
5.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vermittelt einen Eindruck von
der wirtschaftlichen Bedeutung Dissens für die Region.
Eine Reihe von bundesweit bekannten Unternehmen haben
in Dissen ihren Sitz. Insbesondere die Lebensmittel-
und Fleischindustrie (u. a. Homann Lebensmittelwerke, Fuchs Gewürze, Gausepohl Fleisch,
Schulte Wurstwaren, Uthmann) sowie zahlreiche Logistikunternehmen (u. a. MUK Logistics,
Dachser Logistics, Transthermos, Nagel Airfreight) sind hier anzutreffen. Des Weiteren
sind Firmen aus der Druck- und Verpackungsindustrie (Beucke & Söhne, Potthoff Kartonagen),
der Möbelindustrie (FMD Möbel) und dem Metall- und Fahrzeugbau (Schlingmann
Feuerwehrfahrzeuge, Steinbrügge, Hörmann) vertreten.
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| Fa. Schulte |
Krankenhaus |
BAB A 33 |
Fa. Homann |
Darüber hinaus bestehen mit dem Diakonie-Klinikum Osnabrücker Land (rd. 150 Betten),
einem Altenheim und einem großen Schul- und Sportzentrum weitere Einrichtungen, die
ein gewisses Risikopotenzial beinhalten.
Hinzu kommen mit der Bundesautobahn A 33 (von Osnabrück über Bielefeld nach
Paderborn), der Landesstraße 94 und der Bahnstrecke von Osnabrück nach Bielefeld
("Haller Wilhelm") drei bedeutende Verkehrsadern, die die Feuerwehr immer wieder aufs
Neue fordern.
Nach § 3 der Feuerwehrverordnung Nds. gliedert sich die Feuerwehr Dissen in die taktischen
Einheiten "Zug" und einen zusätzlichen "selbständigen Trupp". Daraus errechnet sich
eine personelle Mindeststärke von 52 Mitgliedern.
| Funktion / taktische Einheit |
Anz. |
Anz. |
| Stadtbrandmeister |
|
1 |
| Stv. Stadtbrandmeister |
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1 |
| Zug |
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| - Zugtrupp (ELW 1) |
4 |
|
| - Gruppe (LF 16/12) |
9 |
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| - Staffel (TLF 16/25) |
6 |
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| - Selbständiger Trupp (DLA(K) 18/12) |
3 |
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| - Summe Zug |
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22 |
| Zusätzlicher selbständiger Trupp (RW 2) |
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3 |
| 100% Personalreserve für die taktischen Einheiten |
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25 |
| Summe |
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52 |
Aus der o. a. taktischen Gliederung ergibt sich folgende Einteilung nach
Dienstgraden:
| Zahl |
Funktion |
Dienstgrad |
| 1 |
Stadtbrandmeister |
Erster Hauptbrandmeister (EHBM) |
| 1 |
Stv. Stadtbrandmeister |
Hauptbrandmeister (HBM) |
| 1 |
Zugführer |
Oberbrandmeister (OBM) |
| 1 |
Stv. Zugführer |
Brandmeister (BM) |
| 1 |
Gruppenführer (LF 16/12) |
Hauptlöschmeister (HLM) |
| 3 |
Staffel- bzw. Truppführer
(TLF 16/25, DLA(K) 18/12, RW 2) |
Oberlöschmeister (OLM) |
| 4 |
Stv. Gruppen-, Staffel- bzw. Truppführer |
Löschmeister (LM) |
| 40 |
Funktionen für Truppführer, Melder,
Maschinisten, Truppmänner |
Erster Hauptfeuerwehrmann (EHFM)
Hauptfeuerwehrmann (HFM)
Oberfeuerwehrmann (OFM)
Feuerwehrmann (FM) |
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