Freiwillige Feuerwehr Stadt Dissen aTW
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Um für die vielfältigen Anforderungen gut gerüstet zu sein, ist eine umfangreiche und regelmäßige Ausbildung der Feuerwehrmitglieder notwendig.

An jedem Dienstagabend findet in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr der wöchentliche Übungsdienst statt. Hier wird geschult und geprobt, damit im Einsatz die richtigen Handgriffe sitzen. Durch einen Ausbildungs- und Besetzungsplan ist gewährleistet, dass jedes Feuerwehrmitglied die jährlich vorgesehenen Ausbildungsinhalte absolviert.

Zugübung: Simulierter Verkehrsunfall mit
Unterstützung der realistischen
Unfalldarsteller des DRK.
Kamerad Marcus Eck beweist Geschicklichkeit
beim Bedienen eines Gabelstaplers
mit Chemikalien-Schutzanzug.

Neben dem wöchentlichen Übungsdienst innerhalb der Feuerwehr Dissen erweitern die Feuerwehrmitglieder ihr Fachwissen auch durch den Besuch von Ausbildungslehrgängen an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Osnabrück in Georgsmarienhütte sowie den Niedersächsischen Akademien für Brand- und Katastrophenschutz in Loy (Oldb.) und Celle.

Unter anderem können dort ergänzend zum Truppmann I-Lehrgang (früher Grundlehrgang) folgende Lehrgänge absolviert werden:

Atemschutzgeräteträger, Maschinisten, Sprechfunker (alle an FTZ Georgsmarienhütte),
Technische Hilfeleistung, Gefährliche Stoffe, Strahlenschutz, Technische Hilfe bei Bahnunfällen, Truppführer, Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer, Leiter einer Feuerwehr, Gerätewart, Atemschutzgerätewart (alle an Nds. Akademien).


Zu den körperlich anspruchvollsten Aufgaben bei der Feuerwehr gehört das Tragen eines Atemschutzgerätes. Die Einsatzkräfte, die bei Bränden mitten im Geschehen arbeiten, sind gesundheitsschädigenden Atemgiften ausgesetzt, vor denen sie sich mit dem sogenannten Pressluftatmer schützen.

Um einen Pressluftatmer tragen zu dürfen, sind einige Anforderungen durch das Feuerwehrmitglied zu erfüllen. Es muss

  •  
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  •  
  • körperlich geeignet sein (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach berufsgenossen-
    schaftlichen Grundsätzen G26 alle 3 Jahre),
  •  
  • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben,
  •  
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen.

    Darüber hinaus müssen Atemschutzgeräteträger jährlich mindestens eine Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage absolvieren und einen Einsatz oder eine Einsatzübung unter Atemschutz durchführen.

    Die Belastungsübungen finden in der Feuerwehrtechnischen Zentrale Süd (FTZ-Süd) in Georgsmarienhütte statt. In der vom Landkreis Osnabrück unterhaltenen FTZ ist im Keller eine Atemschutz-Übungsanlage eingebaut.


    Im Rahmen der Belastungsübung muss der Atemschutzgeräteträger eine Übungsstrecke mit mehreren Hindernissen in vollkommener Dunkelheit bewältigen. Die aus Gitterboxen bestehende und verwinkelte Übungsstrecke wartet mit einigen Überraschungen auf. Neben mehreren Klappen, Röhren und Stufen bzw. Leitern gibt es auch einen engen Tank, der durchklettert werden muss.


    Weiterhin sind 20 Meter auf der Endlos-Leiter zu steigen, ein Schlaghammer zu ziehen, auf einem Ergometer zu fahren und schnellen Schrittes auf einem Laufband zu gehen. Ingesamt muss der Atemschutzgeräteträger mit seinem Atemluftvorrat von ca. 30 Minuten eine Gesamtarbeit von 80 kJ erbringen.

    In der Einsatzkleidung und mit dem rd. 20 kg schweren Atemschutzgerät auf dem Rücken ist die Absolvierung der Belastungsübung wahrlich kein Vergnügen und der Schweiß fließt in Strömen. Aber das Training muss sein, um auf den Einsatz vorbereitet zu sein.